FAQ
Wir beantworten Ihre Fragen,
damit Sie sich beim Auto verkaufen sicher sind!
Nachfolgend finden Sie Anworten auf die wichtigsten Fragen, die uns hÀufig beim Verkauf eines Gebrauchtwagen gestellt werden.
- Muss ich irgendwelche Garantien ĂŒbernehmen?
- Nein, da wir gewerblich tĂ€tig sind, mĂŒssen Sie als VerkĂ€ufer ĂŒberhaupt keine Garantie/GewĂ€hrleistung oder Zusicherung nns gegenĂŒber abgeben. Sie sind zu nichts verpflichtet.
- Benötigen Sie immer den Fahrzeugbrief?
- Zu jedem Fahrzeug benötigen wir auch die Original-Papiere. Wichtig sind Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ( Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 )
- Muss ich meinen Wagen selber abmelden?
- Gerne vereinbaren wir vertraglich, dass wir Ihren Wagen fĂŒr Sie abmelden. Es ist belanglos, an welchem Ort das Auto zugelassen ist, die Abmeldung kann allerorts innerhalb Deutschlands stattfinden.
- Mein Fahrzeug ist abgemeldet, kaufen Sie auch ausser Betrieb gesetzte Fahrzeuge?
- Es ist nebensÀchlich ob Ihr PKW angemeldet ist oder nicht. Wir holen Ihr Fahrzeug mit einem roten Kennzeichen ab. Falls es nicht fahrbereit ist, gerne auch mit dem Transporter.
- Wie lÀuft die Kaufabwicklung bei Ihnen ab?
- Den Ăbergabeort als auch den Ăbergabezeitpunkt können Sie bestimmen und mit uns vereinbaren. Bei unseren GeschĂ€ften nutzen wir nur gesetzlich vorgeschriebene KaufvertrĂ€ge. Nach der Unterzeichnung erhalten Sie ihr Geld sofort und in bar. Im Gegenzug bekommen das Fahrzeug mit allen erforderlichen Papieren und SchlĂŒsseln.
- Mein Fahrzeugbrief ist verloren gegangen, kann ich das Auto trotzdem an Sie verkaufen?
- Beim zustĂ€ndigen Amt haben Sie die Möglichkeit einen zweiten Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I) zu beantragen. Die Bearbeitungszeit liegt nach unseren Erfahrungen bei ca. 4- 6 Wochen. Gerne unterstĂŒtzen wir Sie bei den FormalitĂ€ten.
- Ich habe ein neues Fahrzeug bestellt, die Auslieferung erfolgt aber erst in 4 Wochen. Haben Sie trotzdem Interesse an meinem Fahrzeug?
- Wir unterzeichnen den Kaufvertrag und vereinbaren einen spĂ€teren Ăbergabetermin. NatĂŒrlich erhalten Sie vorab eine Anzahlung und können das Fahrzeug nutzen bis Ihnen das neue Fahrzeug zu VerfĂŒgung steht.